Neue Fragebögen für ausländische Unternehmer: Was sich ab 2026 bei der umsatzsteuerlichen Erfassung ändert
06.10.2026
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Vordrucke für die umsatzsteuerliche Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern überarbeitet. Die neuen Formulare berücksichtigen die aktuelle Rechtslage und sind ab dem Besteuerungszeitraum 2026 anzuwenden. Neben dem eigentlichen Fragebogen wurden auch die zugehörigen Einlageblätter für verschiedene Fallgruppen - etwa für Körperschaften und Gesellschaften, Einrichtungen, den Internethandel, Personenbeförderungen und Anteilseigner - angepasst. Zudem wurde die Ausfüllhilfe aktualisiert, um das Ausfüllen der Formulare zu erleichtern.
Eine Besonderheit besteht darin, dass sämtliche Vordrucke außer in deutscher auch in englischer und französischer Sprache zur Verfügung gestellt werden. Alle Sprachfassungen sind gleichermaßen gültig. Die Formulare müssen unverändert verwendet werden. Mit dem neuen Schreiben ersetzt das BMF zugleich die bisherigen Verwaltungsanweisungen aus den Jahren 2021 und 2023. Unternehmen mit Sitz im Ausland, die in Deutschland umsatzsteuerlich registrierungspflichtig sind oder werden, sollten daher künftig nur noch die neuen Vordrucke verwenden.
Hinweis: Im Ausland ansässige Unternehmer sollten bei einer umsatzsteuerlichen Registrierung in Deutschland darauf achten, ab dem Besteuerungszeitraum 2026 ausschließlich die aktualisierten Vordrucke und Einlageblätter zu verwenden. Dies gilt auch für Berater, die entsprechende Registrierungsverfahren begleiten.
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