KI-Halluzinationen: Gericht ermahnt Anwältin wegen erfundener Urteile im Schriftsatz
18.08.2026
Künstliche Intelligenz (KI) hält in vielen Berufsfeldern rasanten Einzug; auch in der Juristerei werden die Möglichkeiten und Grenzen der neuen Technologie fleißig ausgelotet. Dass manch ein Berufsträger dabei zu weit geht, zeigt nun ein neuer Beschluss des Kammergerichts Berlin (KG).
In dem Verfahren ging es um eine wichtige Angelegenheit: Eine Mutter hatte im Eilverfahren wegen behaupteter Kindeswohlgefährdung durch den Vater die elterliche Sorge für ihre Tochter erhalten wollen und Verfahrenskostenhilfe für das Verfahren beantragt. Zu diesem Zweck argumentierte ihre Anwältin in einem Schriftsatz an das Gericht mit einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) aus 2007, der in einer juristischen Fachzeitschrift für Familienrecht abgedruckt sein sollte.
Das KG deckte aber auf, dass die zitierte Entscheidung weder in der Zeitschrift, noch in einer juristischen Datenbank oder auf der Internetseite des BGH selbst vorhanden war. Auch eine weitere Fundstelle aus dem anwaltlichen Schriftsatz war nirgends auffindbar. Das Gericht ermahnte die Anwältin daher und erklärte, dass der Schriftsatz offensichtlich mithilfe einer KI verfasst wurde, die mehrere Rechtsprechungszitate herbeifantasiert hatte. Das Gericht stieg in die Recherche ein und fand heraus, dass in der erwähnten Familienrechtszeitschrift zwar eine BGH-Entscheidung mit dem angeführten Datum enthalten war, diese aber ein anderes Aktenzeichen hatte und sich nicht mit Verfahrenskostenhilfe befasste.
Das Gericht erklärte, dass Rechtsanwälte angehalten sind, mithilfe von KI verfasste Schriftsätze zu prüfen. Insbesondere die enthaltenen Rechtsprechungszitate müssen einem Faktencheck unterzogen werden.
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