Steuervorteil für Arbeitnehmer und Ruheständler: Gewerkschaftsbeiträge sind ab 2026 neben dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag absetzbar

08.05.2026

Weitere Beiträge aus der Rubrik “Einkommensteuer”

Einkommensteuer

Modernisierung von Gebäuden: Finanzverwaltung grenzt Erhaltungsaufwand schärfer von Anschaffungs- und Herstellungskosten ab

Bei der Modernisierung von Mietobjekten sind Vermieter naturgemäß sehr daran interessiert, die anfallenden Kosten sofort als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzuziehen. Dies gelingt ihnen jedoch nur, wenn die Kosten steuerlich als Erhaltungsaufwendungen anerkannt werden. Gehört der Aufwand hingegen zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten der Immobilie oder (wegen einer überschrittenen 15-%-Grenze innerhalb der ersten drei Jahre nach Anschaffung) zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten, ist er nur über die Gebäudeabschreibung abziehbar - bei Wohngebäuden häufig nur mit 2 % oder 3 % pro Jahr (bei linearer Abschreibung).

10.05.2026

Einkommensteuer

Außergewöhnliche Belastung: Können Kosten für die Abnehmspritze abgesetzt werden?

Werden Medikamente für eine Indikation bzw. in einer Dosierung, Altersgruppe oder Darreichungsform eingesetzt, für die sie ursprünglich nicht zugelassen waren, bezeichnet man das als Off-Label-Use. Zuletzt war dies vor allem bei der sogenannten Abnehmspritze ein Thema. Eigentlich gegen Diabetes entwickelt, zeigte sie jedoch auch Erfolge bei Adipositas. Die - nicht unerheblichen - Kosten für eine Anwendung bei Adipositas mussten die Beteiligten selbst tragen. Im Streitfall musste das Finanzgericht Sachsen-Anhalt (FG) entscheiden, ob die Kosten als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen waren.

10.05.2026

Einkommensteuer

Pensionszusagen an Gesellschafter: Wie hoch darf der Zinssatz für eine auf Entgeltumwandlung beruhende Zusage sein?

Kürzlich hat der Bundesfinanzhof (BFH) die steuerliche Anerkennung von Pensionszusagen auf den Prüfstand gestellt, die zugunsten zweier bei einer GmbH angestellter Gesellschafter bestanden. Fraglich war, ob ein vereinbarter Zinssatz von 6 % bei durch Entgeltumwandlung finanzierten Versorgungszusagen als verdeckte Gewinnausschüttung qualifiziert werden kann. Die zugesagten Betriebsrenten sollten im vorliegenden Fall in der Weise finanziert werden, dass die Gesellschafter zugunsten der Renten auf einen Teil ihrer Arbeitslöhne (Urlaubs- und Weihnachtsgelder) verzichten (sog. Entgeltumwandlung).

07.05.2026