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Mündliche Verhandlung: Last-Minute-Antrag auf Videoverhandlung hat keinen Erfolg

Heutzutage können mündliche Verhandlungen der Finanzgerichte (FG) auch per Videokonferenz durchgeführt werden. Wenn ein Prozessbeteiligter ein solches Format wünscht, sollte er seinen Antrag auf Durchführung per Videokonferenz aber rechtzeitig bei Gericht stellen. Denn der Bundesfinanzhof (BFH) hat kürzlich entschieden, dass eine Prozesspartei keinen Anspruch auf die Durchführung einer Videoverhandlung hat, wenn sie den Antrag zu kurz vor der Verhandlung stellt.

07.01.2026

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Steuerakte: Wenn die Behörde keine Unterlagen beibringt

Das Finanzamt führt für Sie als Steuerpflichtigen eine Steuerakte. Darin sind Ihr gesamter Steuerfall und alle damit zusammenhängenden Informationen gespeichert - etwa auch Prüfberichte von Außenprüfungen oder Informationen zu Änderungen Ihrer eingereichten Steuererklärungen. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, sollte das Finanzamt vollständige und nachvollziehbare Akten vorlegen. Fehlen diese, kann das zu Lasten der Finanzverwaltung gehen. Mit einem solchen Fall befasste sich das Finanzgericht Münster (FG).

06.01.2026

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Kraftfahrzeugsteuergesetz: Steuerbefreiung für Elektroautos wird um fünf Jahre verlängert

Elektrofahrzeuge waren bislang von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, sofern sie in der Zeit vom 18.05.2011 bis zum 31.12.2025 erstmalig zugelassen worden sind. Die Steuerbefreiung galt bisher ab dem Tag der erstmaligen Zulassung für zehn Jahre, längstens jedoch bis zum 31.12.2030.

04.01.2026

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Einspruch per E-Mail: Empfangs- und Lesebestätigung muss nicht angefordert werden

Steuerzahler können Einsprüche auch elektronisch beim Finanzamt einlegen - eine einfache E-Mail ohne besondere elektronische Signatur reicht hierzu vollkommen aus. Die formalen Anforderungen an einen Einspruch sind relativ niedrig. So ist bspw. keine eigenhändige Unterschrift erforderlich. Es genügt vielmehr, wenn aus dem Einspruchsschreiben hervorgeht, wer den Einspruch eingelegt hat.

02.01.2026

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Digitale Steuerbescheide: Ab 2026 rücken die Finanzämter weiter vom Papier ab

Zum 01.01.2026 sind hinsichtlich der Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Datenabruf neue Vorgaben in Kraft getreten. Elektronische Bescheide sind nach dem Willen des Gesetzgebers nun zur Regel geworden - das Papier wird zur Ausnahme. Die Änderungen im Überblick:

23.12.2025

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Datenübermittlung: Finanzamt darf Bescheide nach Korrektur von Rentenmitteilungen ändern

In den letzten Jahren wurde die Finanzverwaltung zunehmend digitaler. Bei der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung können Sie Daten, die andere Stellen übermittelt haben, direkt abrufen und automatisch in Ihre Steuererklärung übernehmen. Dazu gehören unter anderem die Lohnsteuerbescheinigung oder Informationen der Krankenkassen. Doch wie verhält es sich, wenn die Daten verarbeitet wurden und sich dann Jahre später Änderungen ergeben? Darf das Finanzamt dann den erlassenen Steuerbescheid ändern? Diese Frage musste das Finanzgericht Niedersachsen (FG) klären.

16.12.2025

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Steueränderungsgesetz 2025: Diese Maßnahmen sollen Bürger entlasten

Das Bundeskabinett hat im September 2025 den Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 beschlossen. Die wichtigsten Maßnahmen daraus im Überblick:

14.12.2025

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Einheitlich erteilte verbindliche Auskunft: Bei mehreren Antragstellern darf nur eine Gebühr erhoben werden

Nicht nur im zwischenmenschlichen Miteinander ist Verbindlichkeit ein hohes Gut - auch im Verhältnis zwischen Steuerzahler und Finanzamt (FA) möchte man auf das Wort des anderen vertrauen können. Um diese Verlässlichkeit herzustellen, bietet sich eine verbindliche Auskunft an: Will ein Steuerzahler rechtssicher abklären lassen, welche steuerlichen Folgen ein noch nicht verwirklichter Sachverhalt (z.B. eine geplante Firmenumstrukturierung) haben wird, kann er eine solche Auskunft bei seinem FA beantragen. Die Auskunft löst zwar Gebühren aus, bietet aber den Vorteil, dass sich das FA an die darin enthaltenen Aussagen bindet. Wird der Sachverhalt vom Steuerzahler später wie angekündigt umgesetzt, kann er sich im Besteuerungsverfahren also auf die Auskunft berufen.

14.12.2025

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Versäumte Revisionsbegründungsfrist: Keine Wiedereinsetzung bei Aktenbearbeitung des Berufsträgers am Tag des Fristablaufs

Wenn Kläger gegen eine Entscheidung ihres Finanzgerichts mit einer Revision vorgehen wollen, müssen sie dieses Rechtsmittel innerhalb eines Monats ab Urteilszustellung einlegen; die Frist zur Begründung der Revision beträgt zwei Monate. Geht die Revisionsbegründung verspätet beim Bundesfinanzhof (BFH) ein, lässt sich dem eigenen Anliegen - wie bei anderen versäumten Fristen - noch über eine sog. Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zum Erfolg verhelfen.

11.12.2025

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Bei mehreren Antragstellern: Gebühr für die Erteilung einer einheitlichen verbindlichen Auskunft

Wenn man hinsichtlich einer steuerlichen Konstellation unsicher ist, kann man das, was man plant, dem Finanzamt darlegen und um eine steuerliche Einschätzung bitten. Aber das Finanzamt macht dies nicht umsonst. Vielmehr wird dafür eine Gebühr erhoben, die auch gesetzlich festgelegt ist. Sind mehrere an einer solchen steuerlichen Anfrage beteiligt, stellt sich die Frage, ob die Gebühr dann auch mehrfach abgerechnet werden darf. Im Streitfall musste das Finanzgericht Niedersachsen (FG) darüber entscheiden.

10.12.2025

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Vollstreckung: Wenn eine nichtpfändbare Forderung gepfändet werden soll

Mit dem Finanzamt ist nicht zu spaßen. Daher sollten Sie, wenn die Behörde Geld von Ihnen haben möchte, die Zahlung nicht unnögit hinauszögern. Zum einen werden Zinsen auf eine nichtgezahlte Steuerschuld fällig. Und zum anderen muss das Finanzamt sich nicht lange mit Formalien aufhalten, um einen Betrag bei Ihnen zu pfänden. Der Bescheid mit der Nachzahlung an sich stellt nämlich schon einen Vollstreckungstitel dar! So kann eine Pfändung ganz schnell vonstattengehen. Das Finanzgericht Hessen (FG) musste entscheiden, ob es bei einer solchen Pfändung auch Grenzen gibt.

07.12.2025

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Bodenrichtwert: Eine Frage der richtigen Zuordnung

Die Grundsteuerreform 2022 hat für Eigentümer bedeutende Änderungen mit sich gebracht. Seit dem 01.01.2022 wurden bzw. werden alle Grundstücke neu bewertet. Bei der Bewertung von unbebauten Grundstücken war bzw. ist die Fläche mit dem jeweils geltenden Bodenrichtwert zu multiplizieren. Es gibt Bodenrichtwertzonen, bei denen es nicht nur einen, sondern zwei Bodenrichtwerte gibt - nämlich einen für baureifes Land und einen für Land- und Forstwirtschaft.

05.12.2025

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