Digitale Bekanntgabe von Steuerbescheiden: Widerspruch ist für 2026 noch nicht erforderlich

24.03.2026

Weitere Beiträge aus der Rubrik “übrige Steuerarten”

übrige Steuerarten

Virtuelle Automatensteuer: BFH hat keine verfassungs- und europarechtlichen Bedenken

Wer hierzulande virtuelle Automatenspiele auf Internetplattformen anbietet, muss eine Virtuelle Automatensteuer an den deutschen Fiskus abführen - gesetzliche Grundlage hierfür bildet das Rennwett- und Lotteriegesetz. Die Steuer beläuft sich auf 5,3 % des geleisteten Nettospieleinsatzes. Der Plattformbetreiber muss die Steuer selbst berechnen und bis zum 15. eines jeden Monats anmelden und abführen.

20.04.2026

übrige Steuerarten

Gerichtsprozess eines Steuerberaters: Auch Klage in eigener Sache muss elektronisch eingereicht werden

Seit dem 01.01.2023 müssen Steuerberater ihre Kommunikation mit den Gerichten zwingend elektronisch führen. Zu diesem Zweck müssen sie ein besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach (beSt) führen. Übersendungen auf Papier oder per Fax (z.B. von Klagen) sind für diesen Personenkreis seitdem grundsätzlich nicht mehr erlaubt und werden von den Gerichten zurückgewiesen.

18.04.2026

übrige Steuerarten

Ehrenamtliche Richter: Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts nach Vertagung der mündlichen Verhandlung

Entscheidungen der Finanzgerichte (FG) ergehen im Namen des Volkes. Die demnach gebotene unmittelbare Mitwirkung des Volkes wird durch den Einsatz von ehrenamtlichen Richtern bewirkt, die bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie die Berufsrichter mitwirken. Die ehrenamtlichen Richter haben im Regelfall keine juristische Ausbildung und sollen dazu beitragen, dass lebensnahe und für die Allgemeinheit verständliche Gerichtsentscheidungen ergehen.

15.04.2026