Nicht jede Krankenfahrt ist steuerfrei: Umsatzsteuerfragen für Taxi- und Mietwagenunternehmen geklärt
09.10.2026
Die umsatzsteuerliche Behandlung von Krankenbeförderungen wirft in der Praxis immer wieder Fragen auf. Das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern hat hierzu ergänzende Hinweise veröffentlicht und insbesondere die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung sowie die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes näher erläutert.
Umsatzsteuerfrei sind nach § 4 Nr. 17 Buchst. b Umsatzsteuergesetz grundsätzlich Beförderungen kranker und verletzter Personen mit speziell eingerichteten Fahrzeugen, sofern die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend ist, dass das eingesetzte Fahrzeug aufgrund seiner besonderen Ausstattung für die konkrete Beförderung erforderlich ist.
Werden mit einem entsprechend ausgestatteten Fahrzeug jedoch Patienten befördert, die diese speziellen Einrichtungen tatsächlich nicht benötigen und ebenso mit einem gewöhnlichen Taxi oder Mietwagen hätten transportiert werden können, greift die Steuerbefreiung nicht. In diesen Fällen unterliegt die Beförderung grundsätzlich der Umsatzsteuer.
Eine Ausnahme gilt allerdings dann, wenn durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wird, dass eine Beförderung mit einem regulären Taxi oder Mietwagen aus medizinischen Gründen ausgeschlossen ist. In diesem Fall kann die Steuerbefreiung weiterhin in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus erläutert der Erlass die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes. Dabei wird insbesondere dargestellt, wie die für die Besteuerung maßgebliche Beförderungsstrecke zu ermitteln ist und unter welchen Voraussetzungen auch von Mietwagenunternehmen durchgeführte Krankenfahrten begünstigt sein können.
Hinweis: Taxi- und Mietwagenunternehmen sollten ihre Krankenfahrten sorgfältig dokumentieren und insbesondere ärztliche Bescheinigungen aufbewahren. Nur wenn die gesetzlichen Voraussetzungen eindeutig nachgewiesen werden können, lassen sich spätere Diskussionen mit der Finanzverwaltung vermeiden.
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